Ein Motorschaden, 30 Prozent und ein Anwalt, der sich nie meldete
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Wichtigste Erkenntnisse
- Bestehe von Tag eins auf sauberen Papieren.
- Dokumentiere alles.
- Ein Erstangebot ist ein Startwert, keine Grenze.
- Verlass dich nicht blind auf den Anwalt.
- Wut ist ein mieser Ratgeber, aber ein guter Motor.
Inhaltsverzeichnis
- Das Auto
- Der Riss
- Scheinbar ohne Garantie
- Der Hersteller und die 30 Prozent
- Der Anwalt und der Maulkorb
- Zwei Monate, 2000 Kilometer, ein E-Scooter
- Die Unterschlagungs-Drohung
- Die Garantie und das Fahrtenbuch
- Wie es (nicht ganz) endete
- Was ich mitnehme
Das Auto
Es geht um meinen Wagen, einen modernen Kompakt-SUV mit dem stärkeren Diesel: 2,0 Liter, 130 kW, 177 PS, Erstzulassung Anfang 2022, zum Schadenszeitpunkt also gut vier Jahre alt. Kein alter Schlitten, kein Vielfahrer-Wrack. Beim Schaden stand er bei rund 82.000 Kilometern. Ein Auto in einem Alter und mit einer Laufleistung, bei der ein Motor einfach nicht sterben sollte.
Und das Beste: Ich kannte die komplette Historie dieses Fahrzeugs, weil sie meine eigene war. Ich war vorher schon der Leasingnehmer und habe den Wagen dann aus dem Leasing übernommen. Das heißt, er wurde von der ersten Fahrt an ausschließlich von mir bewegt, lückenlos scheckheftgepflegt, jede Inspektion pünktlich, kein ausgelassener Service. Es gibt bei diesem Auto kein Fragezeichen, keine dunkle Phase, keinen ominösen Vorbesitzer, der ihn getreten haben könnte. Ich bin der Vorbesitzer. Genau das macht die ganze Geschichte danach so absurd.
Übernommen habe ich ihn im Januar. Mit dem Versprechen einer Gebrauchtwagengarantie und dem guten Gefühl, dass alles seinen geregelten Gang geht. Dass dieses „geregelt“ eine glatte Lüge war, habe ich erst gemerkt, als es drauf ankam.
Der Riss
Passiert ist es auf der A5, auf einem freigegebenen Stück, mitten im Überholvorgang. Ich war gerade dabei, bei rund 110 km/h an einem Lkw vorbeizuziehen, als das Geräusch kam, das kein Auto machen sollte, und der Motor danach einfach stehen blieb. Wer schon mal neben einem Lkw hängt und plötzlich keine Leistung mehr hat, weiß, dass das die Sekunden sind, in denen so ein Motorschaden von einem teuren Ärgernis zu etwas wird, das richtig böse hätte enden können.
Zahnriemen gerissen. Ventil- und Kolbenschaden, Motor hin. Immerhin der Turbo hat überlebt, das war die einzig gute Nachricht in den nächsten Monaten.
Die Diagnose lief auf einen Austauschmotor hinaus, ein Betrag im mittleren fünfstelligen Bereich, bei dem einem kurz die Luft wegbleibt. Die genaue Zahl spielt hier keine Rolle. Die Rolle spielt, was danach alle Beteiligten daraus gemacht haben.
Scheinbar ohne Garantie
Und hier kommt der Punkt, an dem sich später alles drehen sollte, den aber in dem Moment niemand auf dem Schirm hatte. Der Verkäufer hatte die Anschlussgarantie bereits eingereicht, rund zwei Wochen bevor der Motor hochging. Die Absicherung bestand also schon, als der Zahnriemen riss. Das war mein großes Glück, auch wenn ich davon damals nichts wusste.
Denn wissen tat es keiner. Der Garantiegeber, die CarGarantie, arbeitete so langsam, dass die Sache im System noch gar nicht bestätigt war. Für den Hersteller und für das Autohaus sah der Fall in diesem Moment aus wie einer komplett ohne Absicherung. Und genau auf dieser falschen Annahme lief der gesamte Ärger der nächsten Wochen ab.
Dazu kam, dass das Autohaus seit Januar, seit ich den Wagen aus dem Leasing übernommen hatte, nicht einmal eine Rechnung erstellt hatte. Ich stand also scheinbar mit einem Motorschaden im mittleren fünfstelligen Bereich da und ohne greifbare Absicherung. In Wahrheit war ich längst abgesichert. Ich wusste es nur noch nicht, und die anderen wollten es nicht wissen.
Der Hersteller und die 30 Prozent
Also der Gang zum Hersteller. Kulanz. Ein junges Auto, ein Bauteil, das nicht so früh reißt, lückenlos scheckheftgepflegt, nur von einem Fahrer bewegt. Ein Fall wie aus dem Lehrbuch für Kulanz. Da erwartet man ein Entgegenkommen auf Augenhöhe.
Das Angebot in meinem Fall: 30 Prozent.
Dreißig. Prozent.
Und als ich anrief und um eine erneute Prüfung bat, war die Antwort sinngemäß: Man müsse ja nicht einmal die 30 Prozent tragen, ich solle es lieber annehmen. So habe ich es erlebt: freundlich im Ton, eiskalt in der Sache. Für mich war das kein Angebot, sondern eine Ansage, wie egal man dem Hersteller nach dem Kauf ist. Ich war wütend. Nicht die kurze Wut, die nach einem Kaffee weg ist. Die andere, die einen nachts noch beschäftigt.
Der Anwalt und der Maulkorb
Zum Glück habe ich eine Rechtsschutzversicherung. Die hat mir eine Kanzlei in Berlin vermittelt. Die ersten Telefonate waren nett, und das Erste, was ich bekam, war ein Maulkorb: Ich dürfe ab sofort nicht mehr selbst mit dem Autohaus reden, alles laufe über die Kanzlei.
Gut, dachte ich, dann kümmert sich jetzt ein Profi. Ich habe sämtliche Unterlagen geschickt. Insgesamt haben wir dreimal telefoniert, und schon jemanden ans Telefon zu bekommen war jedes Mal ein Akt. Die Aussage jedes Mal: Ich kümmere mich um alles.
Passiert ist: nichts. Das ist die Sorte Enttäuschung, die schlimmer ist als die mit dem Hersteller. Den Ärger mit dem Hersteller erwartet man. Aber wenn genau die Stelle, die für einen kämpfen soll, einen mundtot macht und dann untertaucht, bleibt man doppelt allein zurück. Mehr zu solchen Erfahrungen mit Anwälten erzähle ich in Ein Motorschaden, 30 Prozent und ein Anwalt, der sich nie meldete.
Zwei Monate, 2000 Kilometer, ein E-Scooter
Und während Hersteller, Autohaus und Anwalt sich gegenseitig die Verantwortung zuschoben, hatte ich ein sehr praktisches Problem: kein Auto. Zwei Monate lang. Den Weg zur Arbeit habe ich in der Zeit auf meinem E-Scooter zurückgelegt, einem ZT3 Pro. Bei Wind, bei Regen, bei jedem Wetter. Am Ende waren das gut 2000 Kilometer auf zwei kleinen Rädern.
Das hieß auch: jeden Morgen um fünf aus dem Bett, damit ich trotz Scooter-Tempo pünktlich auf der Arbeit war. Zwei Monate früher raus, zwei Monate durchgefroren ankommen, während irgendwo eine Kanzlei mein Anliegen liegen ließ und ein Hersteller mir 30 Prozent hinwarf.
Ein Tag ist mir besonders geblieben: mitten im Gewitter auf dem Scooter, und dann lagen auch noch umgestürzte Bäume auf der Strecke. Zwei Umwege musste ich fahren, um überhaupt durchzukommen, klatschnass, bei Blitz und Donner, auf zwei kleinen Rädern. Wer glaubt, so ein Motorschaden sei nur eine Rechnung, der ist noch nie so zur Arbeit gerollt. Mehr zu den neuen E-Scooter-Regeln 2025 und meinen Erfahrungen damit findet ihr hier.
Die Unterschlagungs-Drohung
Nach zwei Monaten Funkstille kam dann eine E-Mail. Vom Verkäufer. Wenn ich jetzt nicht unterschreibe, komme eine Anzeige wegen Unterschlagung. Die Begründung: Ich fahre seit Januar ein nicht bezahltes Auto.
Der eigentliche Witz an der Sache: Dass das Auto formal nicht sauber abgewickelt war, lag nicht an mir. Bei der Finanzierung hatte der Verkäufer schlicht zwei Unterschriften vergessen einzuholen. Sein Fehler. Und dieser Fehler wurde mir jetzt als Drohkulisse vor die Nase gehalten, um mich zur Unterschrift zu drängen.
An dem Punkt fragt man sich ernsthaft, in welchem Film man gelandet ist. Man will nur einen Motor repariert haben, für den man nichts kann, und steht plötzlich vor einer angedrohten Strafanzeige.
Immerhin: Diese Mail hat die Sache in Bewegung gebracht. Auf einmal ging alles schnell, und der Verkäufer wies plötzlich selbst darauf hin, dass es ja doch die Anschlussgarantie gebe.
Die Garantie und das Fahrtenbuch
Womit der nächste Kampf anfing. Denn die Garantie wurde erst einmal abgelehnt. Grund: Bei der Antragstellung hatte jemand einen Kilometerstand aus dem Dezember eingetragen. Der echte Stand lag rund 6.000 Kilometer höher, und der Garantiegeber wollte schlicht nicht glauben, dass ich die in gut zwei Wochen abgespult hatte.
Also durfte ich lückenlos nachweisen, wo ich wann gefahren bin. Ich habe ein komplettes Fahrtenprotokoll zusammengestellt, alle Strecken schriftlich, um zu beweisen, dass 6.000 Kilometer in der Zeit realistisch sind. Das hat am Ende funktioniert. Die Garantie hat dann Lohn komplett und den Großteil des Materials übernommen. Der Punkt, an dem es zum ersten Mal aufwärtsging.
Wie es (nicht ganz) endete
Am Ende hat das Autohaus auf den verbliebenen Materialanteil noch einen kleinen zusätzlichen Rabatt draufgelegt. Klingt versöhnlich. War es nicht. Denn kurz darauf flatterte eine Mahnung ins Haus, für eine Fehlersuche, die im Kostenvoranschlag längst enthalten war, von der aber die Buchhaltung angeblich nichts weiß. Wird gerade geprüft.
Dem Anwalt habe ich die Vollmacht entzogen. Wegen Nichtleistung habe ich auch die fällige Selbstbeteiligung einbehalten, denn geleistet wurde nichts, wofür ich hätte zahlen wollen.
Das Auto habe ich am Ende selbst privat finanziert und direkt bezahlt. Und trotzdem, während ich das hier schreibe: Den Fahrzeugbrief hat mir das Autohaus bis heute nicht geschickt.
Was ich mitnehme
Das Auto läuft wieder. Leiser sogar als vorher, was fast schon zynisch ist. Aber der ganze Vorgang hat etwas hinterlassen, und ich schreibe es auf, weil es vielleicht dem einen oder anderen die gleiche Nummer erspart:
- Bestehe von Tag eins auf sauberen Papieren.
- Dokumentiere alles.
- Ein Erstangebot ist ein Startwert, keine Grenze.
- Verlass dich nicht blind auf den Anwalt.
- Wut ist ein mieser Ratgeber, aber ein guter Motor.
FAQ
Frage: Was soll ich tun, wenn mein Auto einen Motorschaden hat?
Antwort: Zunächst sollten Sie den Schaden dokumentieren und sich an einen Fachmann wenden. Prüfen Sie auch Ihre Garantiebedingungen.
Frage: Kann ich einen Anwalt für solche Fälle einschalten?
Antwort: Ja, es kann hilfreich sein, einen Anwalt einzuschalten, insbesondere wenn es um Kulanzregelungen geht, aber stellen Sie sicher, dass die Kommunikation klar ist.
Frage: Was, wenn mir eine Drohung wegen Unterschlagung gemacht wird?
Antwort: Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Dokumentieren Sie alle Vorgänge und suchen Sie rechtlichen Rat.


