Ab dem 1. April 2025 treten in Deutschland neue E‑Scooter‑Regeln in Kraft. Sie bringen strengere Vorgaben beim Parken, höhere Bußgelder und technische Neuerungen. Ziel ist mehr Sicherheit im Straßenverkehr und eine stärkere Gleichstellung mit Fahrrädern.
E‑Scooter gehören mittlerweile zum Stadtbild. Sie sind praktisch für kurze Wege, verursachen aber auch Konflikte im Straßenverkehr. Mit den neuen Regeln will die Bundesregierung mehr Ordnung schaffen und die Sicherheit erhöhen.
Ab April 2025 gelten schärfere Bestimmungen – vom Parken bis zur technischen Ausstattung. E‑Scooter sollen Fahrrädern rechtlich gleichgestellt werden, um klarere Strukturen im Straßenraum zu schaffen.
Einleitung
Bedeutung von E‑Scootern im Straßenverkehr
Seit 2019 sind E‑Scooter fester Bestandteil des urbanen Verkehrs. Laut ADAC fahren in Deutschland über zwei Millionen Menschen regelmäßig elektrisch durch die Stadt. Mit dieser Verbreitung kamen jedoch auch Probleme wie zugeparkte Gehwege und riskante Fahrweisen.
Ziel der neuen Regelungen 2025
Die Anpassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) 2025 soll mehr Sicherheit bringen. Bußgelder steigen, und technische Standards werden strenger. Die Bundesregierung betont, es gehe um einen fairen Ausgleich zwischen allen Verkehrsteilnehmern.
Neue Verkehrsregeln für E‑Scooter ab 2025
Gleichstellung mit Fahrrädern
E‑Scooter dürfen künftig auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Gehwege bleiben tabu, Verstöße kosten 25 Euro. Damit sollen Konflikte mit Fußgängern reduziert werden.
Nutzung von Grünpfeilen bei Rotlicht
E‑Scooter‑Fahrer dürfen bei vorhandenem Grünpfeil künftig auch bei Rot rechts abbiegen. Voraussetzung ist angepasste Geschwindigkeit und Rücksichtnahme. Damit werden sie Fahrrädern gleichgestellt.
Verbot des Parkens auf Gehwegen und in Fußgängerzonen
Das Parken von Sharing‑Scootern auf Gehwegen wird verboten. Städte können Abstellzonen ausweisen, außerhalb dieser ist Parken nicht erlaubt. Privatnutzer dürfen ihre Fahrzeuge am Fahrbahnrand abstellen, wenn niemand behindert wird (Outdoormonster.de).
Technische Anforderungen und Sicherheitsausstattung
Pflicht zur Ausstattung mit Blinkern ab 2027
Ab 1. Januar 2027 müssen neue E‑Scooter mit Blinkern ausgestattet sein. Das soll die Verkehrssicherheit erhöhen und Missverständnisse mit anderen Verkehrsteilnehmern vermeiden (Scooterhelden.de).
Erhöhte Anforderungen an Batterien und Fahrdynamik
Batterien unterliegen künftig strengeren Sicherheitsnormen. Außerdem sollen Fahrstabilität und Zuverlässigkeit verbessert werden. Ziel ist eine Verringerung von Brand- und Unfallrisiken.
Übergangsregelungen für ältere Fahrzeuge
Bestehende E‑Scooter genießen Bestandsschutz. Erst Neufahrzeuge ab 2027 müssen die neuen technischen Anforderungen erfüllen. Besitzer aktueller Modelle können ihre Fahrzeuge vorerst weiter verwenden.
Bußgelder und Sanktionen
Übersicht der Bußgelder für Verkehrsverstöße
| Verstoß | Bußgeld (ab 2025) |
|---|---|
| Fahren auf Gehwegen | 25 € |
| Gefährliches Slalomfahren | 35 € |
| Fahren ohne Versicherung | 40 € |
| Fahren zu zweit | 10 € |
| Parken auf Gehwegen (Sharing) | bis 55 € |
Quelle: Bußgeldkatalog.org
Konsequenzen bei Verstößen gegen Park- und Fahrregeln
Neben Geldbußen kann auch die Stilllegung des Fahrzeugs folgen. Sharing‑Anbieter riskieren Einschränkungen ihrer Betriebserlaubnis, wenn sie wiederholt gegen Parkvorgaben verstoßen.
Punkte in Flensburg bei schweren Verstößen
Wer unter Alkoholeinfluss oder ohne Versicherung fährt, riskiert Punkte in Flensburg. Bereits ab 0,5 Promille drohen Konsequenzen; ab 1,1 Promille kann sogar der Führerschein entzogen werden.
Pflichten der E‑Scooter‑Fahrer
Versicherungspflicht und Versicherungskennzeichen
E‑Scooter müssen weiterhin versichert sein und ein gültiges Versicherungskennzeichen tragen. Ohne Versicherungsschutz drohen empfindliche Strafen (ADAC).
Mindestalter und Führerscheinregelungen
Das Mindestalter bleibt bei 14 Jahren. Ein Führerschein ist nicht erforderlich, dennoch sollten Fahrer ausreichend Erfahrung und Aufmerksamkeit mitbringen.
Verbot der Personenbeförderung zu zweit
Das Fahren zu zweit bleibt verboten – auch auf kurzen Strecken. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet (Streetbooster.de).
Kritik und Diskussion
Reaktionen von Fußgänger-Verbänden
Fußgängerverbände begrüßen die neuen Vorschriften. Besonders das Verbot des Sharing‑Parkens auf Gehwegen gilt als wichtiger Schritt zur Entlastung des öffentlichen Raums.
Debatte um Mindestabstand und Sicherheit
Experten fordern ergänzende Maßnahmen wie Mindestabstände zu Fußgängern oder eine Helmpflicht. Zwar ist das Tragen eines Helms weiterhin freiwillig, Sicherheitsexperten empfehlen es dennoch (NaveeTech.de).
Ausblick auf zukünftige Entwicklungen
Die Regulierung von E‑Scootern bleibt im Wandel. Mit dem wachsenden Markt könnten weitere Anpassungen folgen – speziell bei neuen Modellen und Sharing‑Konzepten.
Fazit
Ab April 2025 gilt: E‑Scooter werden Fahrrädern gleichgestellt, Parken wird strenger kontrolliert und technische Standards steigen. Wer sich an die Regeln hält, profitiert von mehr Sicherheit und Akzeptanz im Straßenverkehr.
Quellen
- Neue E‑Scooter‑Regeln ab April 2025 – Outdoormonster.de
- ADAC: E‑Scooter – Regeln und Bußgelder
- Bundesregierung: Regeln für E‑Scooter verschärft
- Bußgeldkatalog.org – E‑Scooter 2025
- Scooterhelden.de – Vorschriften und Bußgelder 2025
- Streetbooster.de – E‑Scooter mit zwei Personen fahren
- NaveeTech.de – Helmpflicht für Elektroroller
- EVZ.de – E‑Scooter‑Regeln in Europa


